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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Pflegebedürftige Menschen benötigen je nach individueller Situation täglich Hilfe und Unterstützung. Doch was ist, wenn die pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren oder krankheitsbedingt verhindert sind?

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit durch Ihre Pflegekasse können wir Ihnen mit Ihrem Anspruch auf Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) ein vielfältiges Angebot machen. Der Pflegebedürftige kann sich während des Urlaubs oder der Verhinderung seiner Angehörigen in einer unserer Kurzzeitpflegen pflegen lassen oder den Tag in unserer Tagespflege gemeinsam mit anderen verbringen und nachts wieder nach Hause gehen. Wenn eine Versorgung in der gewohnten Umgebung zu Hause gewünscht ist, können wir diese gern über die umfangreichen Leistungsangebote unserer ambulanten Pflegedienste erbringen. Zur Begleichung Ihrer Rechnung können Sie den Geldbetrag aus angesammelten Entlastungsleistungen (§45 SGB XI) einsetzen. Dazu reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung/Rückvergütung ein.

Melden Sie sich bei uns: Die Verhinderungspflege ist eine Erstattungsleistung Ihrer Pflegekasse, wir können Sie zur Beantragung und weiteren Unterstützungsleistungen beraten.

bpa Der Mittelstand BVMW