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Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Sie sind im Krankenhaus und können aus gesundheitlichen Gründen noch nicht wieder in Ihre Wohnung zurück?
Ihre Angehörigen sind verreist und Sie möchten eine gesicherte Versorgung in dieser Zeit?

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) ist ein Leistungsangebot der Pflegekasse, wenn die Versorgung des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit wegen einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes nicht möglich ist oder die pflegenden Angehörigen abwesend sind. Ebenso kann die Pflege und Betreuung in der Kurzzeitpflegeeinrichtung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt stattfinden. Dazu muss im Vorfeld keine Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse anerkannt gewesen sein. Während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflegeeinrichtung kann dann, je nach Pflegebedürftigkeit, eine Entscheidung zur endgültigen Rückkehr in die Häuslichkeit oder den Einzug in eine stationäre Einrichtung getroffen werden. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Sanitätshäusern können Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Einschränkungen ergriffen und die Pflegebedürftigkeit gemindert werden. Zu einer weiteren Versorgung mit Unterstützung unseres ambulanten Pflegedienstes in Ihrer Häuslichkeit können wir Ihnen ein umfangreiches Angebot machen. Zur Begleichung Ihrer Rechnung können Sie den Geldbetrag aus angesammelten Entlastungsleistungen (§45 SGB XI) einsetzen. Dazu reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse zur Erstattung/Rückvergütung ein.

Melden Sie sich bei uns: Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung Ihrer Pflegekasse, wir können Sie zur Beantragung und zur Versorgung nach der Kurzzeitpflege beraten.

bpa Der Mittelstand BVMW